Grundsätzlich gilt in unseren Räumen in der Wiedebachpassage die Säschsische Corona-Schutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Für unseren Bereich, der Arbeit im Bereich der Medienbildung in der Kinder- und Jugendhilfe, heißt das, wir arbeiten mit bestätigtem Hygienekonzept und stimmen die Regeln für unser Miteinander daran ab.
Für alle Besuchende unserer Einrichtung gilt:
- persönlicher Kontakt, Aufenthalt in der Einrichtung nur nach Absprache mit den Mitarbeitenden in Verbindung mit Terminsetzung möglich
- Abstandsregeln von 1,5 Metern sind einzuhalten
- Wir empfehlen das Tragen einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung für unter 18jährige und für über 18jährige empfehlen wir das Tragen einer FFP2-Masken beim Besuch unserer Einrichtung (Hausrecht)
- Einhalten aller Hygieneregeln
- Gleichzeitig anwesende Personen: maximal 40
- Es besteht weiterhin die Möglichkeit, mit Termin und in einem abgestimmten Zeitraum, Technik zu leihen.
Angebot – Kurs – Projekt -Termine finden statt.
Die Angebote, Kurse, Projekte werden zwischen Mitarbeitenden und Partner*innen, Teilnehmer*innen verabredet und durchgeführt.
Angebote – Kur – Projekte – Termine können in Präsenz, online oder hybrid stattfinden.
Die Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung lief am 2. April 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist nicht mehr vorgesehen. Eine Konkretisierung bestimmter Maßnahmen aus der Sächsischen-Corona-Schutz-Verordnung ist nicht mehr erforderlich, da die meisten Schutzmaßnahmen zum 3. April 2022 wegfallen.